„Alles nur heiße Luft?“ – Bewerbungs-Schummeleien und ihre Folgen

Es waren ein paar Konfigurationsschritte, dann war es vollbracht – alle Anforderungen wurden erfüllt und der Erfolg am Markt war absehbar. Die Rede ist von 11 Millionen Fahrzeugen, bei denen Volkswagen die Software manipuliert hat. Dadurch gaukelt das System in einem extra Prüf-Modus vor, die geltenden Schadstoffwerte einzuhalten – sobald der Stecker jedoch wieder gezogen ist, wird ein Vielfaches der zulässigen Massen an CO2 & Co. in die Luft geblasen. Der Skandal hat die Aktie fast ein Drittel ihres Werts verlieren lassen, ganz zu schweigen vom Imageverlust – das ganze Ausmaß ist noch nicht abzusehen. Mehrere Jahre ging es gut, aber jetzt bricht die Hölle über VW herein…

„Die haben halt ein bisschen geschummelt…“

 

 

Svenja Hofert macht in ihrem engagierten Artikel sich und ihrem Ärger berechtigt Luft, dass dieser Betrug als Schummelei verniedlicht wird. Schließlich geht es hier nicht um Versehen oder Zufälle, sondern um geplante und millionenfach wiederholte bewusste Vorgänge. Spätestens seit der Affäre um den telegenen ehemaligen Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg ist klar, dass auch in beruflichen Dingen kräftig hinters Licht geführt und der Arbeitgeber bewusst getäuscht wird.

 

Nicht wenige halten es für ein Kavaliersdelikt, den Lebenslauf zu „frisieren“, das Zeugnis zu „tunen“ oder Phantasie-Zertifikate beizulegen. Plötzlich wird aus dem Urlaub am Ballermann ein akademischer Auslandsaufenthalt; dank Photoshop verbessert sich die Abschlussnote um Welten. Welche unangenehmen und drastischen rechtlichen Folgen solche Tricksereien haben, darüber machen sich die meisten keine Gedanken – oder wischen sie schnell beiseite.

Daher finden Sie hier Fälle aus der Praxis – zur Nachahmung ausdrücklich nicht empfohlen…

 

Zeugnisfälschung rechtfertigt fristlose Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Köln musste sich im Juni 2000 mit einem Fall befassen, bei dem ein Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag als Computerspezialist mit CAD-Kenntnissen nur erhielt, weil er sein Zeugnis kräftig gefälscht hatte. Der Schwindel flog auf, das Unternehmen kündigte dem Mann fristlos.

Die Richter fällten ein klares Urteil: Das Unternehmen kündigte zu recht fristlos, da der Arbeitsvertrag nur durch eine arglistige Täuschung zustande kam. Zudem musste der Beklagte entstandene Fortbildungskosten sowie einen Großteil des gezahlten Lohns an seinen ehemaligen Arbeitgeber zurückzahlen. (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 11 Sa 1511/99)

 

Anfechtung des Arbeitsvertrags nach acht Jahren

Lt. Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg aus dem Oktober 2006 kann ein Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber auch nach Jahren noch angefochten werden kann, wenn das zur Bewerbung eingereichte Zeugnis, das eine Grundlage für die Einstellung war, vom Bewerber gefälscht wurde.

Der verheiratete zweifache Familienvater hatte sein IHK-Zeugnis kräftig „getuned“; die schriftliche Prüfung hatte er mit der Note ausreichend (54 Punkten) und die praktische Prüfung mit der Note befriedigend (70 Punkte) bestanden. Seinem späteren Arbeitgeber legte er aber ein gefälschtes Prüfungszeugnis vor, nach dem er die schriftliche Prüfung mit der Note befriedigend (65 Punkte) und die praktische Prüfung auf die Note gut (89 Punkte) bestanden hätte.

Obwohl er in den über acht Jahren seiner Betriebszugehörigkeit einwandfreie Arbeit ablieferte beendete sein Arbeitgeber mit Hinweis auf das gefälschte Dokument das Arbeitsverhältnis – zu Recht, wie die Richter urteilten. (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Az.: 5 Sa 25/06)

 

Mehrfache Bewerbungsbetrügereien können Bewährungsstrafe nach sich ziehen

Im Juni diesen Jahres sorgte der besonders dreiste Fall einer „falschen Lehrerin“ für Schlagzeilen. Die 50-Jährige war gelernte Krankenschwester, fühlte sich aber anscheinend zu Höherem berufen. Dank mehrerer gefälschter Staatsexamen erschlich sie sich Zugang in den Lehrdienst. Daran fand sie offenbar Gefallen – insgesamt war sie fast 25 Jahre lang dank gefälschter Dokumente als Lehrerin tätig. Immer dann, wenn ihre Tätigkeit aufzufliegen drohte, wechselte sie die Schule oder das Bundesland. Erst 2013 flog sie endgültig auf – mehrere Schüler hatten sich über zu einfachen Unterricht beschwert; bei der anschließenden Prüfung der Unterlagen flog die falsche Lehrerin schließlich auf.

Ihr wurde seitens des Gerichts “eine hohe kriminelle Energie” bescheinigt, die mit zur zweijährigen Bewährungsstrafe beigetragen haben dürfte.

Die Bewährungsstrafe dürfte die Beklagte aber am wenigsten schmerzen; lt. BILD lebt die Beklagte aktuell von 970 Euro Arbeitslosengeld und hat 30 000 Euro Schulden. Zudem verlangen mehrere Kultusministerien Rückzahlungen von über 200.000 Euro…

Letzten Endes bleibt es dabei – Verbrechen zahlen sich nicht aus!

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